Vision Information Transaction AG
AGB der Vision Information Transaction AG, Aarau, Schweiz (nachfolgend VIT) vom 31. August 2006
1.1
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Produkte von VIT. Sie gelten für alle bisherigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.2
Abweichungen von den AGB sind nur wirksam, wenn VIT sie schriftlich anerkennt. Sofern die AGB eines Kunden den AGB von VIT widersprechen, so haben die AGB von VIT vorrangige Geltung.
1.3
Diese Vertragsbedingungen ergänzen allfällige weitere Verträge, welche Erzeugnisse von VIT betreffen und detailliert regeln.
2.1
Die Angebote von VIT sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch eine schriftliche Bestätigung seitens VIT oder durch Ausführung der Dienstleistungen zustande.
2.2
Mündliche Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch VIT wirksam. Es gelten die vertraglich festgelegten Preisstrukturen.
3.1
Beschaffenheit, Umfang und Erbringung der Dienstleistungen durch VIT ergeben sich aus dem einzelnen Vertrag. Als Vertragsbestandteile gelten insbesondere Offerten, welche vom Kunden schriftlich bewilligt wurden.
3.2
VIT ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten, auch wenn sie von Dritten stammen, nur verpflichtet, soweit diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch VIT findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.
3.3
Bedient sich VIT Dritter zur Leistungserbringung, so ist diesen untersagt, ohne Einwilligung von VIT einen eigenen Vertrag mit den Kunden zu schliessen.
4.1
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von VIT sachgerecht zu nutzen. Soweit VIT eine Benutzerordnung für seine Internetdienste veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Er hat VIT auch unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss massgeblichen Verhältnisse zu informieren.
4.2
Zugriffsmöglichkeiten zu den von VIT angebotenen Dienstleistungen dürfen nicht missbraucht werden, gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen, wie Sie am Standort des Leistungsbezuges und der Schweiz gelten, müssen erfüllt werden.
4.3
Erkennbare Mängel und Schäden sind VIT unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verringern und VIT die Feststellung und Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sindVIT alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs-oder Schadensbeseitigung entstanden sind.
4.4
Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten nach Abs. 4.1 und Abs. 4.2, so ist VIT zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Allfällige Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
5.1
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle VIT überlassenen Informationen als nicht vertraulich. Davon ausgenommen sind die in Diensten von VIT gespeicherten Daten des Kunden.
5.2
Der Kunde wird hiermit gemäss schweizerischem Datenschutzgesetz informiert, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert und verarbeitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er in die Datenverarbeitung durch VIT gemäss den schweizerischen Vorschriften zum Datenschutz ein.
5.3
VIT steht dafür ein, dass alle Personen, die sich bei VIT oder seinen externen Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form befassen, die aktuellen Datenschutzbestimmungen kennen und beachten.
5.4
Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen von VIT keine für ihn nicht bestimmten Daten beschaffen, verwerten oder verändern.
6.1
Der Kunde überträgt VIT alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Daten. Der Kunde berechtigt VIT ausdrücklich, die übermittelten Daten gemäß den üblichen Zweckbestimmungen oder getroffenen Vereinbarungen zu verbreiten. Hinsichtlich der Haftung des Kunden in diesem Bereich gilt Abs. 8.
6.2
Der Kunde beachtet das Urheberrecht von VIT und darf Software, Dokumentationen und ähnliche urheberrechtlich geschützten Erzeugnisse von VIT nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Bestimmungzweckes verwenden. Vervielfältigungen oder Verteilungen an unbefugte Dritte sind untersagt.
7.1
Schadensersatzansprüche auf Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubte Handlung und allen anderen Rechtsgründen sind sowohl gegenüber VIT als auch gegenüber den Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen von VIT ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
7.2
VIT haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass in Folge höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die VIT oder von VIT beauftragten Dritten die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen, Leistungen unterbleiben. VIT haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen.
7.3
Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt gemäss Abs. 7.2 hat VIT auch bei verbindlich definierten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen VIT, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7.4
Sofern VIT die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Lieferfristen zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.5
VIT haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über ihre Dienste übermittelten Informationen der Kunden. Ebenso wenig haftet VIT dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmässig behandelt oder verarbeitet.
7.6
Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, haftet VIT nur bis zu einer Höhe vo CHF, es sei denn, dass bei VIT Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. VIT haftet nicht für Schäden, soweit diesedurch Dienst-oder Warenleistungen Dritter aufgrund oder im Rahmen gesonderter Verträge zwischen dem Kunden und den Dritten entstehen, auch wenn diese Dritten im Auftrag von VIT tätig werden.
7.7
Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde VIT und anderen Personen und Gesellschaften, die Rechte von VIT herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Soweit Dritte gegen VIT Ansprüche geltend machen, ist VIT verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.1
Der Kunde versichert, die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten zu besitzen und dass durch diesen Vertrag Urheber-oder sonstige rechte sowie Leistungsansprüche Dritter nach dem geltenden Datenschutzgesetz nicht verletzt werden.
8.2
Der Kunde versichert im Übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes auf Seiten von VIT erforderlich sind.
9.1
Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt gilt die allgemeine Mindestvertragsdauer von einem Jahr. Danach geht der Vertrag in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über, soweit der Kunde nicht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen frist-und formgerecht kündigt.
9.2
Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer auf Ende eines jeden Monats mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
9.3
Die Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Eingang bei VIT.
10.1
Die Zahlung erfolgt aufgrund Rechnungsstellung durch VIT.
10.2
Es gelten die Zahlungsbedingungen, die in der Offerte und in der Rechnung bedungen werden. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Hälfte des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung und die zweite Hälfte nach Erfüllung des Auftrages fällig. Die Zahlung wird auch dann fällig, wenn die Erfüllung des Auftrages durch den Kunden verzögert oder verunmöglicht wurde. Bei Abonnementen (z.B. ASP-Hostings) erfolgt die Rechnungsstellung periodisch im Voraus.
10.3
VIT ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist VIT berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
10.4
Werden VIT Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist VIT berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistung zu verlangen.
10.5
Der Kunde gerät ohne Erteilung einer weiteren Mahnung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung von VIT in Verzug. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten ist VIT nach vorheriger Ankündigung dazu berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus dem Onlineangebot zu entfernen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
10.6
VIT ist berechtigt, ab Zahlungsverzug des Kunden nebst Mahnungsgebühren Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Zinssatz erhöht sich, wenn VIT eine höhere Zinslast nachweist. Der Kunde bleibt verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
11.1
Diese Vertragsbedingungen sind vom Kunden und seinen Rechtsnachfolgern in alle Verträge mit einzubeziehen und gelten auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für sie.
11.2
Es gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von VIT. VIT ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
11.3
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
11.4
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
11.5
Daten, die in unveränderbaren elektronischen Registern (z. B. CD-ROM) gespeichert sind, sind als Beweismittel zwischen den Parteien zugelassen. E-Mails werden wie Schriftstücke behandelt, als Nachweis für das Versenden genügt eine Kopie der E-Mail, die den Absendevorgang erkennen lässt.